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Die Liebe zwischen zwei Menschen ist etwas besonders Wertvolles. Die Hochzeit als der Moment, in dem sich Frau und Mann ihre Liebe zusagen, gilt deshalb nicht umsonst als der schönste Tag des Lebens.
Heiraten - das bedeutet, dass Mann und Frau ein Leben lang beieinander bleiben wollen. Bei der Hochzeit bekennt sich ein Paar öffentlich zueinander. Alle sollen es wissen und die Menschen, die dem Paar etwas bedeuten, sollen die Entscheidung mitfeiern. Menschen, die an Gott glauben, wissen um die Chancen und Bereicherungen, die ein Leben im Vertrauen auf Gott schenkt.
Dieses Wissen und diese Erfahrung machen Mut, Ja zu einer Partnerin/Ja zu einem Partner zu sagen.
Für die katholische Kirche ist die Ehe zwischen zwei Getauften ein Sakrament, ein "heiliges Zeichen". Im Ehesakrament wird für die Kirche sichtbar, wie Gott sich zu uns Menschen verhält, wer Gott für uns ist. Seine Liebe und Treue zu den Menschen in Jesus Christus wird in der Liebe und Treue der Partner gegenwärtig.
Wichtig! Falls ein Partner schon mal standesamtlich verheiratet war, handelt es sich um eine Vorehe, die aufgrund eines Formmangels für nichtig erklärt werden kann. Bitte setzen Sie sich rechtzeitig mit Dechant Harig in Verbindung, um die Nichtigkeit zu erlangen. Der Vorgang dauert ca. 6-8 Wochen. Die Nichtigkeit der Vorehe muss der Bischof in Trier aussprechen.
Wenn ein evangelischer Christ standesamtlich mit einer evangelischen Christin geheiratet hat, hat er eine gültige Ehe geschlossen. Er kann nicht wieder kirchlich - im Sinne der katholischen Kirche - heiraten, da eine evangelische Trauung vor dem Standesamt gültig ist. Der sich daran anschließende Gottesdienst ist streng genommen die Segnung des Paares. Die katholische Trauung begründet die Ehe und gehört unverzichtbar zur gültigen Ehe dazu.
Wenn zwei Ungetaufte standesamtlich geheiratet haben, besteht eine aus katholischer Sicht gültige Ehe, die nicht sakramental ist. Eine kirchliche Ehe mit einem katholischen Partner ist nicht möglich.
Zuständig für ein Brautpaar ist der Pfarrer des Wohnsitzes. Bei getrennten Wohnsitzen haben sie die Auswahl. Bei gemischt konfessionellen Paaren ist der Pfarrer des Wohnsitzes des katholischen Partners zuständig.
Mit ihm ist Kontakt aufzunehmen, um in einem Treffen das Ehevorbereitungsprotokoll auszufüllen. Neben personenbezogenen Daten wird der Ledigennachweis ermittelt und die Einwilligung der Brautleute in das Wesen der katholischen Ehe entgegengenommen. Das Ehevorbereitungsprotokoll ist auch bei gemischt konfessionellen Paaren zu erstellen.
Zu diesem Treffen brauchen beide Partner eine aktuelle Taufbescheinigung (nicht älter als 6 Monate) des Ortes, wo Sie getauft wurden. Diese Bescheinigung dient als Ledigennachweis.
Ein evangelischer Christ braucht ebenfalls eine Taufbescheinigung. Er legt in Anwesenheit eines katholischen Geistlichen einen Ledigeneid ab, in dem er versichert, vor der beabsichtigten Eheschließung weder in einer zivilen noch in einer kirchlichen Form eine Ehe geschlossen zu haben.
In der Regel legen die Brautleute eine Bescheinigung der standesamtlichen Trauung vor oder geben das Stammbuch - falls vorhanden - ab. Das kann am Vortag der kirchlichen Trauung passieren, wenn dann erst die standesamtliche Trauung stattfindet.
Sie dürfen nicht nur Ihre Feier mitgestalten, es ist sogar erwünscht! Sie können mitwirken bei der Auswahl von Lesung und Evangelium, von Liedern und Gebeten; nach Absprache können Sie für ansprechende Musik bzw. Musiker sorgen, aus Ihrem Verwandten- und Bekanntenkreis können Sie Lektoren vorschlagen oder jemanden bitten, der die Fürbitten (nach Rücksprache mit dem Seelsorger) gestaltet und vorträgt.
Ebenso gibt es die Möglichkeit, Chöre und Solisten für die Gestaltung der Trauung zu engagieren. Grundsätzlich steht von Seiten der Pfarreien ein Kirchenmusiker (Ralph Buchstäber) zur Verfügung, der auf der Orgel die Lieder begleitet und Orgelliteratur spielt. Besondere Wünsche an ihn sollten vorzeitig abgesprochen werden.
Hier gute Links zur Vorbereitung der Hochzeit:
für mobile Leute gibts die Heiratsapp!!
Ehe.Wir.Heiraten für ios und Android
Blumenschmuck ist möglich; Bänke können geschmückt werden; neben dem Altar kann ein Gesteck aufgestellt werden; auf dem Altar nicht.
Blumen streuen nur in der Kirche beim Auszug des Paares
Vor der Kirche ist es nicht erlaubt, Reis oder Konfetti zu streuen
Wenn ein Partner evangelisch, der andere katholisch ist, dann gibt es oft den Wunsch, die Trauung unter Beteiligung von Seelsorgern beider Konfessionen zu gestalten. Dieser Wunsch ist häufig begründet – die Rücksicht auf Verwandtschaft oder weil Sie sich nicht richtig einigen können, sollte jedoch kein Grund sein.
Dass bei Ihrer Hochzeitsfeier Seelsorger beider Konfessionen mitwirken, ist grundsätzlich möglich. Allerdings gibt es noch keine „Ökumenische Trauung„ als eigenen Ritus. Sie müssen sich daher entscheiden, ob Sie in der evangelischen Kirche nach deren Ritus (und mit Beteiligung des katholischen Geistlichen) oder in der katholischen Kirche entsprechend ihrer Liturgie (mit Beteiligung des evangelischen Pfarrers/Pfarrerin) heiraten möchten. Bei einer eventuellen späteren Taufe Ihrer Kinder müssen Sie sich auch für eine Konfesssion entscheiden. Überlegen Sie, welcher der beiden Partner die stärkere religiöse Bindung hat und später auch die religiöse Erziehung der Kinder in der Hauptsache übernimmt.
Wenn Sie sich für die evangelische Kirche entscheiden, braucht der katholische Partner eine „Dispens”, das ist eine Freistellung von der katholischen Eheschließungsform; diese Dispens wird auch benötigt, wenn die Trauung in der evangelischen Kirche ohne Mitwirkung eines katholischen Geistlichen gefeiert werden soll. Die Dispens (Freistellung) bekommen Sie durch das katholische Pfarramt in der Regel ohne Probleme.